ELR-Antragstellung

Planen Sie umfassende Modernisierungsmaßnahmen mit einer energetischen Sanierung an Ihrem Gebäude? Interessieren Sie sich für die Umnutzung einer leerstehenden Scheune zu Wohn- oder Gewerberaum? Planen Sie einen Abbruch mit Neubau in zentraler Ortslage? Oder eine anderweitige Maßnahme zur Schaffung von Wohnraum?

Dann können Sie einen Förderantrag im "Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)" stellen.

Folgende Maßnahmen können im ELR gefördert werden:
-    Umnutzung von Bestandsgebäuden zur Schaffung von Wohnraum
-    Umbau von Bestandsgebäuden zur Schaffung von Wohnraum durch Erweiterung/Aufstockung
-    Umfassende Wohnungsmodernisierung
-    Neubau ortsbildgerechtes Wohnhaus in Baulücke zur Eigennutzung
-    Neuordnung und Baureifmachung
-    Umnutzung von Bestandsgebäuden mit Mietwohnungen
-    Modernisierung von Mietwohnungen

ELR-Anträge können nur einmal jährlich gestellt werden – die nächste Antragsstellung ist bis 30.07.2023 möglich. Bitte beachten Sie dies bei Ihren Planungen! Für die Antragstellung sind neben den ELR-Formblättern, eine Kostenschätzung nach DIN 276 durch einen Architekten und aussagekräftige Planunterlagen/ möglichst Bauantrag (außer bei Modernisierungen) erforderlich. Nähere Informationen zum ELR und die Formulare finden Sie auf der Internetseite der Regierungspräsidien Baden-Württemberg.
Link: https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Land/ELR/Seiten/ELR-Antragstellung.aspx

Auskunft erteilt Frau Fitzgerald unter Tel.: 07938/9040-20 oder per E-Mail: angelika.fitzgerald@mulfingen.de.