Gesetzlicher Vertreter und Leiter der Gemeindeverwaltung
Der Bürgermeister hat in Baden-Württemberg eine starke Stellung. Neben seiner repräsentativen Tätigkeit ist er gleichzeitig stimmberechtigter Vorsitzender des Gemeinderates und all seiner Ausschüsse, Chef der Verwaltung sowie Rechtsvertreter der Gemeinde nach außen. Die Bürger der baden-württembergischen Gemeinden wählen den Bürgermeister ihrer Gemeinde in freier, allgemeiner, gleicher, direkter und geheimer Wahl für acht Jahre.