Fundsachen sind Gegenstände, die dem Besitzer ohne Absicht der Eigentums- oder Gewahrsamsaufgabe abhanden gekommen sind.
Gegenstände die Sie gefunden haben, bringen Sie bitte zum Fundbüro. Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate. Hat sich der Eigentümer innerhalb der Frist nicht gemeldet, kann die Fundsache in den Besitz des Finders übergehen.