Im Gewerberegister sind alle gewerblichen Betriebe in der jeweiligen Gemeinde mit den von ihnen angezeigten Daten verzeichnet. Öffentliche und nichtöffentliche Stellen (auch Privatpersonen) können auf Antrag bei einem entsprechenden Interesse eine Auskunft aus dem Gewerberegister erhalten. Für Auskünfte über die Grunddaten des Gewerbetreibenden (Name, betriebliche Anschrift, angezeigte Tätigkeit) genügt ein berechtigtes Interesse, für darüber hinausgehende Datenauskünfte ist ein rechtliches Interesse erforderlich. Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe der Daten ist nicht erforderlich.
Ein Rechtsanspruch Dritter auf Mitteilung der Daten besteht nicht – das Gewerberegister ist kein öffentliches Register (wie z.B. das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister). Die Erteilung der Auskünfte steht im Ermessen der zuständigen Stelle. Die Auskünfte aus der Gewerbekartei entsprechen dem, was der Gewerbemeldestelle bis zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung angezeigt wurde. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernimmt die Behörde keine Gewähr. Über abgemeldete Betriebe wird keine Auskunft erteilt.
Ablauf:
Einen Antrag auf Auskunft aus dem Gewerberegister für gemeldete Firmen und Betriebe können Sie schriftlich (formlos) unter Angabe von Gründen stellen. Bitte nennen Sie möglichst detailliert die Ihnen bekannten Angaben zum gesuchten Betrieb (z.B. Namen des Betriebs oder des Gewerbetreibenden sowie die Ihnen zuletzt bekannte Anschrift).
Hinweis: Mündliche Anträge sind nicht zulässig.