Der Kinderreisepass wird ab 01.01.2024 abgeschafft
Die Bundesregierung hat die Abschaffung des Kinderreisepasses zum 1. Januar 2024 beschlossen.
Dies bedeutet, dass Sie ab diesem Zeitpunkt weder einen Kinderreisepass für Ihr Kind noch eine Verlängerung des bisherigen Kinderreisepasses beantragen können.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zu ihrem Fristablauf gültig.
Aber was gibt es für Alternativen?
Alternativ zum Kinderreisepass können Sie einen Personalausweis oder einen Reisepass beantragen. Für Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) genügt der Personalausweis. Für Reisen über die Grenzen der EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass mit Chip erforderlich. Beide Dokumente haben eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren.
Folgende Gebühren fallen für Sie bei der Beantragung an:
Personalausweis: 22,80 €
Reisepass: 37,50 €
Für die Beantragung benötigen Sie ein aktuelles biometrisches Passfoto ihres Kindes (nicht älter als 6 Monate). Bitte überprüfen Sie die Ausweisdokumente Ihrer Kinder, damit die Ausweisdokumente rechtzeitig beantragt werden können.
Gebührenerhöhung für den Reisepass
Ab 01.01.2024 beträgt die Grundgebühr für antragstellende Personen ab 24 Jahren beim Reisepass 70,00 €.