Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises überbrücken. Er wird von der zuständigen Behörde bei Bedarf sofort ausgestellt und gilt höchstens drei Monate.
Ablauf:
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich bei der Personalausweisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen.
Als deutsche Staatsangehörige müssen Sie bei Grenzübertritten in bestimmte Länder einen Reisepass mit sich führen. In viele Länder können Sie auch mit einem gültigen Personalausweis anstelle eines Reisepasses einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU).
Auch Kinder und Jugendliche benötigen entsprechende Reisedokumente.
Bei berechtigtem Interesse können Sie für sich auch mehrere Reisepässe beantragen.
Normalerweise werden Reisepässe mit 32 Seiten ausgestellt.
Neben Ihrem Foto werden auch Ihre Fingerabdrücke auf dem elektronischen Chip im Reisepass gespeichert.
Gültigkeitsdauer:
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter abhängig:
Ablauf:
Sie müssen den Reisepass persönlich bei der Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen.
Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke, beider Zeigefinger abgenommen.
Sobald Ihr Reisepass zur Abholung bereit liegt werden Sie mit einer Abholnachricht benachrichtigt.
Sonstiges:
Den vorläufigen Personalausweis müssen Sie beim Empfang des neuen Personalausweises abgeben.
Bearbeitungsdauer: