Den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie durch einen Staatsangehörigkeitsausweis naDie Eheschließenden melden Ihre Eheschließung persönlich beim Wohnsitzstandesamt an.
Voraussetzungen zur Anmeldung einer Eheschließung sind:
Volljährigkeit
Beide müssen unverheiratet sein und dürfen auch in keiner eingetragenen Lebenspartnerschaft sein.
Die Eheschließenden dürfen nicht in gerader Linie miteinander verwandt sein oder Geschwister bzw. Halbgeschwister sein.
Vorzulegen sind:
beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (erhältlich beimGeburtsstandesamt)
Nachweis Eheschließung und Auflösung der letzten Ehe (bei Geschiedenen oder Verwitweten)
Aufenthaltsbescheinigung aller bestehenden Wohnsitze
gültiger Ausweis
Bei ausländischen Staatsangehörigen ist beim Standesamt zu erfragen, welche Unterlagen vorgelegt werden müssen.
Das Standesamt prüft, ob der Eheschließung ein rechtliches Ehehindernis entgegensteht. Wenn festgestellt wurde, dass kein Ehehindernis besteht und damit die Voraussetzungen für die Eheschließung erfüllt sind, kann die Ehe innerhalb von sechs Monaten in jedem deutschen Standesamt geschlossen werden.
Gebühren: bitte beim Standesamt erfragen.chweisen. Dieser Nachweis ist für alle Behörden verbindlich.
Die Staatsangehörigkeitsbehörde stellt Ihnen den Ausweis auf Antrag im Rahmen eines besonderen Feststellungsverfahrens aus.
Ein Staatsangehörigkeitsausweis kann nur ausgestellt werden, wenn die Staatsangehörigkeitsbehörde das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit festgestellt hat.
Einen Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises können Sie bei der Gemeindeverwaltung Mulfingen stellen. Die Überprüfung und Entscheidung trifft jedoch die Staatsangehörigkeitsbehörde beim Landratsamt Hohenlohekreis.