Haben Sie Ihr Kind zu Hause bekommen? Dann müssen Sie dem Standesamt die Geburt selbst mitteilen oder eine andere Person damit beauftragen.
Folgende Personen sind in dieser Reihenfolge verpflichtet, die Geburt innerhalb einer Woche zu melden:
der Vater des Kindes
die Hebamme, die bei der Geburt anwesend war
der Arzt, der bei der Geburt anwesend war
jede andere Person, die dabei war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist
die Mutter.
Die Geburt muss innerhalb einer Woche beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden.
Benötigte Unterlagen:
Bescheinigung der Hebamme oder des Arztes über die Geburt
Personalausweis oder Reisepass der Eltern
wenn die Eltern verheiratet sind: zusätzlich
wenn die Mutter ledig ist: zusätzlich
wenn die Mutter geschieden ist: zusätzlich
wenn die Mutter verwitwet ist: zusätzlich
wenn die Mutter nicht verheiratet ist und die Vaterschaft bereits anerkannt ist oder vor Beurkundung der Geburt anerkannt werden soll: zusätzlich
bei nicht miteinander verheirateten Eltern: zusätzlich