Frau Petra Botsch
Standesamt
Zimmer: 5
Standesamt
Zimmer: 5

Die Eheschließenden melden Ihre Eheschließung persönlich beim Wohnsitzstandesamt an.
Voraussetzungen zur Anmeldung einer Eheschließung sind:
Vorzulegen sind:
Bei ausländischen Staatsangehörigen ist beim Standesamt zu erfragen, welche Unterlagen vorgelegt werden müssen.
Das Standesamt prüft, ob der Eheschließung ein rechtliches Ehehindernis entgegensteht. Wenn festgestellt wurde, dass kein Ehehindernis besteht und damit die Voraussetzungen für die Eheschließung erfüllt sind, kann die Ehe innerhalb von sechs Monaten in jedem deutschen Standesamt geschlossen werden.
Gebühren: bitte beim Standesamt erfragen.