Formulare
Hier finden Sie Formulare zur Gemeinde Mulfingen.
Merkblatt für Grund- und Gewerbesteuer sowie sonstige Steuern, Beiträge und Abgaben
- Merkblatt DSGVO für Grund- und Gewerbesteuer
- Merkblatt DSGVO für sonstige Steuern Beiträge und Abgaben
Antragsformular für die Erstellung eines Gutachtens
An- und Abmeldung Hundesteuer
Ansprechpartner: Angelika Frömmig, Telefon: 0 79 38/90 40-31
E-Mail: angelika.froemmig(at)mulfingen(dot)de
Anmeldung einer Reisigverbrennung
- Antrag auf Anmeldung einer Reisigverbrennung
Ansprechpartner: Vivien Leiser, Telefon: 0 79 38/90 40-24
E-Mail: vivien.leiser(at)mulfingen(dot)de
Hallenbelegung/-vergabe
Kulturscheune
- Antrag auf Erlaubnis zur Abhaltung einer Veranstaltung in der Kulturscheune
- Anlage zum Antrag
- Zu erledigende Arbeiten bei der Belegung der Kulturscheune
- Benutzungsordnung der Kulturscheune
Gerhard-Sturm-Halle
Stauseehalle
- Antrag auf Erlaubnis zur Abhaltung einer Veranstaltung in der Stauseehalle
- Anlage zum Antrag
- Benutzungsordnung der Stauseehalle
- Beiblatt zur Abhaltung einer Veranstaltung
Ansprechpartnerinnen:
Regina Landwehr, Tel.: 0 79 38/90 40-34
E-Mail: Regina.Landwehr@mulfingen.de
Silvia Mütsch, Tel.: 0 79 38/90 40-35
E-Mail: Silvia.Muetsch(at)mulfingen(dot)de
Geschirrmobil
- Ausleihung derzeit nicht möglich
Schankerlaubnis
- Antrag auf Erlaubnis zur Abhaltung einer Veranstaltung
Ansprechpartner: Vivien Leiser, Telefon: 0 79 38/90 40-24
E-Mail: Vivien.Leiser@mulfingen.de
Bestellung Brennholz
- Bestellformular Brennholz
Ansprechpartner: Celina Raddatz, Tel.: 0 79 38/90 40-33
E-Mail: Celina.Raddatz@mulfingen.de
Wohnungsgeberbestätigung
Wer innerhalb Deutschlands umzieht, muss dem Einwohnermeldeamt seinen neuen Wohnort mitteilen. Ab 1. November 2015 wird das Meldegesetz neu geregelt. Zuständig sind dann nicht mehr die einzelnen Länder, sondern der Bund.
Im neuen Bundesmeldegesetz werden unter anderem Vermieter verpflichtet, für ihre Mieter – beziehungsweise für die zuständigen Meldebehörden – eine Bescheinigung auszustellen.
Künftig ist eine Bescheinigung des Wohnungsgebers – das kann der Vermieter sein, aber beispielsweise auch eine Verwaltungsgesellschaft, vorzulegen. Dies hat eine sogenannte Mitwirkungspflicht des Eigentümers zur Folge: Ab November müssen Wohnungsgeber innerhalb von zwei Wochen eine Bescheinigung über den Ein- oder Auszug des neuen Bewohners ausstellen.
Diese Bescheinigung muss vom Eigentümer auch bei Eigenbezug vorgelegt werden.
Wer künftig den Wohnort wechselt, wird durch das neue Gesetz verpflichtet, seinen Wohnortwechsel innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzuzeigen. Wenn ein Mieter aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, ist eine Abmeldung erforderlich.
Ansprechpartner: Jessica Haag, Tel. 07938/ 9040-11
Email: Jessica.Haag@mulfingen.de
» Hier können Sie das Formular zur Wohnungsgeberbestätigung herunterladen.