Wenn Sie innerhalb Ihrer Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie Ihrer Stadt oder Gemeinde Ihre neue Adresse mitteilen.
Generelle Zuständigkeit:
die Meldebehörde Ihres Wohnorts im Rathaus.
Ablauf:
Um sich umzumelden, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.
Hat die Meldebehörde zur Erfüllung der Meldepflicht einen Internetzugang eröffnet, können Sie die erforderlichen Daten auch unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur übermitteln.
Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls ummelden, wenn
Frist:
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug ummelden.
Sonstiges:
Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung bzw. den Auszug aus der alten Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie Bescheinigungen des Wohnungsgebers der Meldebehörde vor. Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch per E-Mail möglich.
Sie erhalten eine Bestätigung der Ummeldung für Ihre Unterlagen.