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Bodenrichtwerte

Der Gemeinsame Gutachterausschuss Künzelsau, dem die Gemeinde Mulfingen angehört, hat zum 01.01.2023 die Bodenrichtwerte der Gemeinde Mulfingen festgelegt.

Öffentliche Bekanntmachung des Gemeinsamen Gutachterausschusses Künzelsau: Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023

Im Einzelnen hat der Gemeinsame Gutachterausschuss Künzelsau folgende Bodenrichtwerte festgelegt:

Gemeinde Mulfingen Bodenrichtwerte Stichtag 01.01.2023

Bodenrichtwerte - Maßgeblich für die Grundsteuererhebung

Gemeinde Mulfingen Bodenrichtwerte Stichtag 01.01.2022

 

Zuordnung der Bodenrichtwerte für Grundsteuer-B Fälle in Wohnorten im Außenbereich

Der Gemeinsame Gutachterausschuss Künzelsau hat im Rahmen der Grundsteuerreform für den Außenbereich in der Gemeinde Mulfingen eine Unterteilung in „Bauen im Außenbereich erschlossen“ für 30 Euro pro Quadratmeter und „Bauen im Außenbereich teilerschlossen“ für 20 Euro pro Quadratmeter vorgenommen.

 

Die Gemeinde Mulfingen sieht als „Bauen im Außenbereich erschlossen“ (30,00 €/m²) folgende Wohnorte an:

  • In Ailringen: Röthelweiler

  • In Buchenbach: Bodenhof

  • In Hollenbach: Campingplatz Hollenbacher See, Löhleinsberg und Seelach

  • In Jagstberg: Birkenreisach, Hasenklinge, Hohenrot und Seidelklingen

  • In Mulfingen: Badau, Bachmühle, Badsteige, Lausenbach und Ochsental

  • In Zaisenhausen: Staigerbach

Die Gemeinde Mulfingen sieht als „Bauen im Außenbereich teilerschlossen“ (20,00 €/m²) folgende Wohnorte an:

  • In Buchenbach: Oberer Railhof

  • In Hollenbach: Albertshof, Atzenweiler und Fritzental

  • In Jagstberg: Unterer Railhof

  • In Mulfingen: Mittelberg

 

Bitte berücksichtigen Sie diese Werte bei der Datenübermittlung an das Finanzamt.

 

Auch auf dem Portal BORIS-BW unter www.gutachterausschuesse-bw.de sind die Bodenrichtwerte in einer Karte zur Verfügung gestellt.