Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises überbrücken. Er wird von der zuständigen Behörde bei Bedarf sofort ausgestellt und gilt höchstens drei Monate.
Ablauf:
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich bei der Personalausweisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen.
Sonstiges:
Den vorläufigen Personalausweis müssen Sie beim Empfang des neuen Personalausweises abgeben.