Sie haben Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu anderen wichtigen Punkten, die Sie vor Baubeginn klären möchten? Sie können zunächst eine Bauvoranfrage beantragen.
Diese Möglichkeit haben Sie
vor Erwerb eines Grundstücks,
bei genehmigungspflichtigen oder
bei verfahrensfreien Bauvorhaben
Die Antwort der Baurechtsbehörde ist verbindlich.
Verfahrensablauf:
Die Bauvoranfrage müssen Sie bei der Gemeinde in 3-facher Ausfertigung einreichen. Eine Ausfertigung der Bauvoranfrage mit den Bauvorlagen leitet die Gemeinde an die zuständige Baurechtsbehörde weiter. Diese hört die Gemeinde zu der Bauvoranfrage. Wenn sämtliche Stellungnahmen vorliegen und die Bauvoranfrage geprüft wurde, erfolgt die Entscheidung, das heißt der Bauvorbescheid wird erteilt oder die Bauvoranfrage wird abgelehnt. Den Bauvorbescheid händigt Ihnen die Gemeinde aus.
Fristen:
Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre. Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben sollten Sie vor Ablauf dieser Frist die Baugenehmigung beantragen. Sie können auch eine Verlängerung des Bauvorbescheids um bis zu drei Jahre beantragen. Ansonsten verliert er seine Bindungswirkung.