Windenergie
8. Fortschreibung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbands Krautheim (Teilflächennutzungsplan Windkraft)
Die Genehmigung der von der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands am 25.07.2018 beschlossenen 8. Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit den Konzentrationszonen für Windkraftanlagen Oberginsbach (Änderungs-Nr. 8/3) und Neunstetten/Oberndorf (Änderungs-Nr. 8/4) gilt als erteilt, da das Landratsamt die Genehmigung innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Monaten nicht abgelehnt hat. Mit der Bekanntmachung im Mitteilungsblatt am 17.01.2019 ist die 8. Fortschreibung des Flächennutzungsplans rechtswirksam geworden.