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Wohnbaugebiete in der Gemeinde

Mulfingen:
Steigenäcker (Bauplätzeübersicht)

Ailringen:
Brunnenäcker II (Bauplätzeübersicht)
Untere/Obere Hofäcker - stehen nicht mehr zur Verfügung
Kügelesholz (Bauplätzeübersicht)
Kalk (Hüttengebiet) (Bauplätzeübersicht)

 

Buchenbach:
Obere Weinberge (Bauplätzeübersicht)

Eberbach:
Obere Gänsäcker (Bauplätzeübersicht)

Hollenbach:
Talberg (Bauplätzeübersicht)
Haagweg II (Bauplätzeübersicht)

Jagstberg:
Hoffeld (Bauplätzeübersicht)
Brücklein (Bauplätzeübersicht)
Oberes Hag (Bauplätzeübersicht)
Tatzenäcker (Hüttengebiet) (Bauplätzeübersicht)

Simprechtshausen:
Schafäcker (Bauplätzeübersicht)

Zaisenhausen:
Altenberg II und III (Bauplätzeübersicht)
Badersberg I und II (Hüttengebiet) (Bauplätzeübersicht)

 

 

Für Rückfragen steht Ihnen Hauptamtsleiterin Angelika Fitzgerald gerne zur Verfügung.

 

Gewerbegebiete in der Gemeinde

Hollenbach:
Siegenwasen (Gewerbegebiet) (Bauplätzeübersicht)
Siegenwasen Erweiterung I (Gewerbegebiet) (Bauplätzeübersicht)

 

Für Rückfragen steht Ihnen Hauptamtsleiterin Angelika Fitzgerald gerne zur Verfügung.

 

Reservierungsgebühr für Bauplätze:

Der Gemeinderat der Gemeinde Mulfingen hat am 18.11.2020 die Einführung einer Reservierungsgebühr beschlossen.

 

Diese beträgt

  • für Bauplätze in Baugebieten 500,00 €

und

  • für Bauplätze in Hüttengebieten 250,00 €.

 

Eine Reservierung kann grundsätzlich für ein halbes Jahr beantragt und zweimalig verlängert werden. Für die Verlängerungen ist jeweils noch einmal die gleiche Gebühr wie bei der Reservierung zu entrichten.

 

Bei einem Erwerb des Bauplatzes, wird die Reservierungsgebühr mit dem Bauplatzpreis verrechnet. Sollte der Bauplatz nicht erworben werden, so behält die Gemeinde die Reservierungsgebühr ein.

 

Sollte in Zeitraum der Reservierung ein weiterer potentieller Käufer den Erwerb des reservierten Bauplatzes in Betracht ziehen und der bisher Reservierende sich nicht innerhalb von vier Wochen für einen Kauf entscheiden, so kann die Reservierung von der Gemeinde zurückgenommen werden. Die Reservierungsgebühr ist dann von der Gemeinde zurück zu zahlen.

 

Für Rückfragen steht Ihnen Hauptamtsleiterin Angelika Fitzgerald gerne zur Verfügung.

 

Bauplatzpreise

können Sie hier abrufen.