Bodenrichtwerte
Der Gemeinsame Gutachterausschuss Künzelsau, dem die Gemeinde Mulfingen angehört, hat zum 01.01.2023 die Bodenrichtwerte der Gemeinde Mulfingen festgelegt.
Im Einzelnen hat der Gemeinsame Gutachterausschuss Künzelsau folgende Bodenrichtwerte festgelegt:
Bodenrichtwerte - Maßgeblich für die Grundsteuererhebung
Zuordnung der Bodenrichtwerte für Grundsteuer-B Fälle in Wohnorten im Außenbereich
Der Gemeinsame Gutachterausschuss Künzelsau hat im Rahmen der Grundsteuerreform für den Außenbereich in der Gemeinde Mulfingen eine Unterteilung in „Bauen im Außenbereich erschlossen“ für 30 Euro pro Quadratmeter und „Bauen im Außenbereich teilerschlossen“ für 20 Euro pro Quadratmeter vorgenommen.
Die Gemeinde Mulfingen sieht als „Bauen im Außenbereich erschlossen“ (30,00 €/m²) folgende Wohnorte an:
In Ailringen: Röthelweiler
In Buchenbach: Bodenhof
In Hollenbach: Campingplatz Hollenbacher See, Löhleinsberg und Seelach
In Jagstberg: Birkenreisach, Hasenklinge, Hohenrot und Seidelklingen
In Mulfingen: Badau, Bachmühle, Badsteige, Lausenbach und Ochsental
In Zaisenhausen: Staigerbach
Die Gemeinde Mulfingen sieht als „Bauen im Außenbereich teilerschlossen“ (20,00 €/m²) folgende Wohnorte an:
In Buchenbach: Oberer Railhof
In Hollenbach: Albertshof, Atzenweiler und Fritzental
In Jagstberg: Unterer Railhof
In Mulfingen: Mittelberg
Bitte berücksichtigen Sie diese Werte bei der Datenübermittlung an das Finanzamt.
Auch auf dem Portal BORIS-BW unter www.gutachterausschuesse-bw.de sind die Bodenrichtwerte in einer Karte zur Verfügung gestellt.