Wer die Fischerei ausübt, muss einen Fischereischein besitzen und diesen beim Fischen bei sich führen. Der Fischereischein ist nur gültig, wenn für das laufende Kalenderjahr die Fischereiabgabe bezahlt wurde.
Der Fischereischein wird im Regelfall auf Lebenszeit ausgestellt.
Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, können ohne Sachkundenachweis (Prüfungszeugnis) einen Jugendfischereischein erhalten, der bis zum Ablauf des Kalenderjahres gilt, in dem der Jugendliche das 16. Lebensjahr vollendet.
Die Antragstellung erfolgt persönlich unter Vorlage des Prüfungszeugnisses und eines Passfotos bei der Gemeindeverwaltung des Hauptwohnsitzes.
Die einmalige Ausstellungsgebühr beträgt 20,45 €. Die Fischereiabgabe kann für 1, 5 oder 10 Jahre bezahlt werden. Pro Jahr kostet die Fischereiabgabe 12,00 €. Für die Verlängerung des Fischereischeins wird eine Gebühr von 10,00€ fällig. Diese Gebühr muss bei der Gemeindeverwaltung bezahlt werden und wird im Fischereischein vermerkt.