Führungszeugnisse
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Allgemeine Informationen
Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die vom Bundeszentralregister in Bonn auf Antrag für jede Person ab 14 Jahren ausgestellt wird. Es wird auf grünlichem Spezialpapier mit dunkelgrünem Bundesadler gedruckt.
Polizeiliche Führungszeugnisse geben hauptsächlich Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Häufig wird das Führungszeugnis daher von Arbeitgebern vor der Einstellung eines neuen Arbeitnehmers verlangt.
Neben dem so genannten "Privatführungszeugnis", das für private Zwecke ausgestellt wird, gibt es auch ein so genanntes "Behördenführungszeugnis", das zur Vorlage bei einer deutschen Behörde dient (Belegart N oder O).
Ebenso gibt es erweiterte Führungszeugnisse.
Die Daten des Führungszeugnisses stammen aus dem Bundeszentralregister. In das Bundeszentralregister werden beispielsweise strafgerichtliche Verurteilungen, gerichtlich angeordnete Sperren der Fahrerlaubnis, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten, gegebenenfalls Namensänderungen, Vermerke über die Schuldunfähigkeit sowie gewisse Straftaten, die im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes begangen worden sind, eingetragen.
Allerdings verbleiben die Eintragungen nicht auf Dauer im Register, sondern werden nach Ablauf bestimmter Fristen gelöscht. Das Führungszeugnis enthält einen Auszug aus dem Bundeszentralregister. Sind keine Eintragungen vorhanden, steht im Führungszeugnis "Inhalt: Keine Eintragung". Die betreffende Person darf sich dann als nicht vorbestraft bezeichnen.
In Privatführungszeugnissen werden die wichtigsten Angaben aus rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen (z.B. die Straftat und die Höhe der festgesetzten Strafe) aufgeführt. Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde enthält darüber hinaus noch weitere Angaben (beispielsweise bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, wie der Widerruf des Waffenscheins oder einer Gewerbeerlaubnis).
Ablauf:
Es ist ein Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zu stellen. Bei der Antragstellung müssen Sie angeben, ob Sie das Zeugnis für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigen. Im ersteren Fall erhalten Sie das Führungszeugnis durch die Post zugesandt, in letzterem Fall wird es direkt an die Behörde gesendet. Die Auskunft selbst erfolgt durch das Bundeszentralregister.
Der Antrag ist grundsätzlich persönlich bei der Gemeindeverwaltung des Hauptwohnsitzes zu stellen. Eine unmittelbare Antragstellung beim Bundeszentralregister ist nicht vorgesehen. Den Antrag kann auch der gesetzliche Vertreter (z.B. für Minderjährige) stellen. Eine Vertretung des Betroffenen oder seines gesetzlichen Vertreters durch einen Bevollmächtigten ist bei der Antragstellung nicht möglich.
Wenn Sie das Führungszeugnis für eine Behörde benötigen, müssen Sie die Anschrift der Behörde und möglichst auch Ihr Aktenzeichen angeben.
Wenn Sie das Führungszeugnis für einen bestimmten Zweck brauchen, bedenken Sie, dass die Bearbeitung des Antrags und die Übersendung des Führungszeugnisses einige Tage in Anspruch nimmt.
Gebühren
Die Gebühr von 13,-- € ist bei Antragstellung bei der Gemeindeverwaltung zu bezahlen.