Verlegen Sie den Sitz Ihres Unternehmens innerhalb der Gemeinde, müssen Sie das Gewerbe ummelden. Ebenso, wenn der Gegenstand des Gewerbes sich ändert oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei dieser Art des angemeldeten Betriebes nicht geschäftlichsüblich sind.
Ablauf:
Die Ummeldung Ihres Gewerbes kann persönlich oder schriftlich erfolgen.
Wenn die Ummeldung nicht durch den Gewerbetreibenden oder den gesetzlichen Vertreter vorgenommen wird, benötigt die mit der Ummeldung beauftragte Person eine schriftliche Vollmacht. Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie die Bestätigung direkt ausgehändigt.
Frist:
Die Anzeige Ihrer Gewerbeummeldung ist zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung fällig.