Die zuständige Meldebehörde kann Ihnen über eine einfache Auskunft aus dem Melderegister weiterhelfen.
Die Gemeinde kann Ihnen folgende Informationen zu der gesuchten Person geben:
Voraussetzungen:
Die Meldebehörde benötigt Angaben über die gesuchte Person wie z.B. Name, Vorname, frühere Anschriften und Geburtsdatum. Die Erteilung einer einfachen Auskunft ist nur zulässig, wenn die gesuchte Person eindeutig festgestellt werden kann. Außerdem müssen Sie erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung und des Adresshandels verwenden, es sei denn, die Person hat hierfür ausdrücklich eingewilligt.
Ablauf:
Die einfache Auskunft aus dem Melderegister müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Sie benötigen dafür kein Formular. Sie können den Antrag
Achtung: Der Antrag wird erst bearbeitet, wenn Sie die Gebühr bezahlt haben.
Hinweis: das Melderegister der Gemeinde enthält nur Daten über Privatpersonen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.
Es kann sein, dass die Daten der von ihnen gesuchten Person einer Auskunftssperre unterliegen. Die Meldebehörde prüft dann im Einzelfall, ob Ihr Interesse an der Auskunft das Geheimhaltungsinteresse der gesuchten Person überwiegt.
So können Sie die Melderegisterauskunft beantragen:
Hinweis: Bei einer schriftlich beantragten Melderegisterauskunft müssen Sie die Verwaltungsgebühren im Voraus zahlen. Sie können beispielsweise Ihrer schriftlichen Anfrage einen Verrechnungsscheck beilegen.