Mit dem vorläufigen Reisepass können Sie die Zeit bis zur Ausstellung des Reisepasses überbrücken. Er wird von der zuständigen Behörde sofort ausgestellt. Er gilt höchstens ein Jahr.
Verfahrensablauf:
Den vorläufigen Reisepass müssen Sie persönlich bei der Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen. Gleichzeitig müssen Sie den Reisepass beantragen.
Mit dem vorläufigen Reisepass kann nicht in alle Länder gereist werden.