Schülerinnen und Schüler, die nicht in der Nähe ihrer Schule wohnen, sind oft darauf angewiesen, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Unterricht zu kommen.
Damit Schüler und ihre Eltern nicht für die gesamten Kosten der Beförderung aufkommen müssen, erstattet das Landratsamt Hohenlohekreis einen Teil der Kosten.
Hierzu müssen Sie einen formlosen Antrag auf Beantragung der Übernahme von Schülerbeförderungskosten bei der Gemeinde stellen.
Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
Von welcher Bushaltestelle das Kind abgeholt wird
welche Schule und Klasse das Kind besucht
an welchen Tagen das Kind abgeholt wird
Dem Antrag müssen Sie außerdem noch den Stundenplan des aktuellen Schuljahres beilegen.
Dieser wird dann zur Prüfung ans Landratsamt Hohenlohekreis weitergeleitet. Die Strecke zwischen Wohnung/Haus und Schule muss mehr als 1,5 km betragen, damit Sie eine Erstattung erhalten.
Wird der Antrag genehmigt erhalten Sie ein Formular, indem Sie für die Monate August - Juli eintragen wie oft das Kind zum Bus gefahren bzw. geholt wurde (einfache Fahrt). Auf der Rückseite des Formulares muss am Ende des Schuljahres die Schule (mit Schulstempel und Unterschrift) für die Richtigkeit bestätigen.
Das Formular geben Sie dann bei der Gemeinde ab und stellen gleichzeitig einen neuen Antrag dem Sie den Stundenplan für das neue Schuljahr beilegen. Die Kosten werden bis spätestens 31.10. eines jeden Jahres abgerechnet. Aus der Anzahl der Fahrten km x 0,22 € ergibt sich der Erstattungsbetrag.
Den neuen Antrag leitet die Gemeinde dann wieder zur Prüfung ans Landratsamt Hohenlohekreis weiter.