Den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie durch einen Staatsangehörigkeitsausweis nachweisen. Dieser Nachweis ist für alle Behörden verbindlich.
Die Staatsangehörigkeitsbehörde stellt Ihnen den Ausweis auf Antrag im Rahmen eines besonderen Feststellungsverfahrens aus.
Ein Staatsangehörigkeitsausweis kann nur ausgestellt werden, wenn die Staatsangehörigkeitsbehörde das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit festgestellt hat.
Einen Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises können Sie bei der Gemeindeverwaltung Mulfingen stellen. Die Überprüfung und Entscheidung trifft jedoch die Staatsangehörigkeitsbehörde beim Landratsamt Hohenlohekreis.