Die Vorauszahlungen für Wasser, Abwasser und Niederschlagswasser sind jährlich am 15.03., 15.06. und 15.09 fällig und basieren auf dem Wasserverbrauch der letzten Abrechnung.
Die Jahresabrechnung erfolgt im Januar des darauffolgenden Jahres.
Anfang November wird ein Ablesebrief zur Übermittlung des Wasserzählerstandes verschickt. Wird kein Zählerstand mitgeteilt, wird dieser geschätzt. Anhand des Zählerstandes wird der Verbrauch zum 31.12. hochgerechnet und ein Gebührenbescheid (Jahresabrechnung) erstellt. Die geleisteten 3 Vorauszahlungen werden bei dieser Jahresabrechnung in Abzug gebracht. Hierbei kann es zu einer Gebührennachforderung oder Erstattung kommen.
Wasser- und Abwasserpreise ab dem 01.01.2023 bis zum 31.12.2024:
Wasser: pro m³ = 3,57 € + 7% MwSt = 3,82 €
Abwasser: pro m³ = 3,80 €
Niederschlagswasser: pro m² = 0,53 €
Zählergebühr Wasserzähler (Qn 2,5): pro Monat = 3,90 € + 7% MwSt = 4,17 €
Zählergebühr Abwasser: pro Monat = 2,00 €
Wasser- und Abwasserpreise ab dem 01.01.2025:
Wasser: pro m³ = 3,70 € + 7% MwSt = 3,96 €
Abwasser: pro m³ = 4,58 €
Niederschlagswasser: pro m² = 0,55 €
Zählergebühr Wasserzähler (Qn 2,5): pro Monat = 4,10 € + 7% MwSt = 4,39 €
Zählergebühr Abwasser: pro Monat = 2,00 €
Eigentümerwechsel:
Bei einem Hausverkauf (Eigentümerwechsel) ist das Steueramt der Gemeinde zu informieren. Der Zählerstand, Name und Anschrift des ehemaligen und des neuen Eigentümers sowie das Datum der Übergabe sind schriftlich mitzuteilen. Der ehemalige Eigentümer erhält dann einen Abrechnungsbescheid und der neue Eigentümer einen Vorauszahlungsbescheid.
Anzeigepflichtig sind ehemaliger und neuer Eigentümer. Wird die rechtzeitige Anzeige versäumt, so haftet der ehemalige Eigentümer für die Benutzungsgebühren, die auf den Zeitraum bis zum Eingang der Anzeige bei der Gemeinde entfallen.