Das Baulastenverzeichnis wird von der Gemeinde geführt. Im Baulastenverzeichnis sind öffentlich-rechtliche Belastungen verzeichnet, die auf einem Grundstück ruhen,
z. B.:
- Zufahrtsbaulasten
- Abstandsflächenbaulasten für andere Grundstücke
Diese Baulasten sind nur im Baulastenverzeichnis eingetragen, nicht aber im Grundbuch. Wollen Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie daher nicht nur das Grundbuch, sondern auch das Baulastenverzeichnis einsehen.
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen. Die Einsicht müssen Sie bei der Gemeindeverwaltung beantragen.