Der Landesfamilienpass ermöglicht Familien, die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg kostenlos beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintrittspreis zu besuchen.
Den Landesfamilienpass beantragen Sie bitte persönlich bei der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes. Mit der Ausstellung des Passes erhalten sie auch die Gutscheinkarten für das laufende Kalenderjahr. Die Gutscheine müssen Sie gemeinsam mit dem Landesfamilienpass und einem gültigen Personalausweis/Reisepass beim Besuch der jeweiligen Einrichtung vorlegen.
Für welchen Personenkreis der Landesfamilienpass gilt, erfragen Sie bitte bei der Gemeindeverwaltung.