Zuständig für die Erteilung der verkehrsrechtlichen Anordnung ist das Landratsamt Hohenlohekreis, Straßenverkehrsamt.
Anträge sind ab 01.11.2019 digital zu beantragen. Den Link zum Antrag finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Hohenlohekreis unter www.hohenlohekreis.de
unter der Rubrik:
Bürgerservice>Was erledige ich wo?>Formulare>Straßenverkehrsamt>Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung
Alle Straßensperrungen im Hohenlohekreis können unter folgendem Link abgerufen werden.
https://lra-hok.maps.arcgis.com/apps/webappviewer/index.html?id=d287dcde1d424349bb649e8d487ee210
Anträge auf die Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen müssen gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung vor Beginn der Arbeiten gestellt werden, die sich auf den Straßenverkehr- dazu gehören Straßen, Rad und Gehwege, Bürgersteige, Plätze und Parkplätze direkt auswirken können.
Ist also eine Beeinträchtigung des Verkehrs zu erwarten, dann muss zuvor die zuständige Behörde Maßnahmen anweisen wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist, ob und welcher Weise der Verkehr zu beschränken, zu regeln und leiten ist.
Anlässe für das Einholen einer Baustellengenehmigung sind z. B.
Straßenbauarbeiten
Aufstellen von Schuttmulden
Verlegen von Versorgungsleitungen, Hausanschlüssen, Kanalbau bzw. Kanalanschlüsse
Aufbauen eines Gerüstes
Lagerung von Baumaterialien
Aufstellen eines Krans oder anderen Arbeitsmaschinen auf öffentlichen Verkehrsgrund.
Zuständig für die Erteilung der verkehrsrechtlichen Anordnung ist das Landratsamt Hohenlohekreis, Straßenverkehrsamt.