Elterngeld
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Allgemeine Informationen
Als Eltern können Sie Elterngeld beantragen. Dies ist eine einkommensabhängige Leistung des Bundes während der ersten Lebensmonate Ihres Kindes. Es richtet sich nach dem Nettoeinkommen des Elternteils, der für die Kinderbetreuung entweder ganz zu Hause bleibt oder seine Arbeitszeit verringert.
(Basis-) Elterngeld:
(Basis-) Elterngeld entspricht dem Elterngeld, wie es bisher schon bestanden hat. Es kann im Zeitraum bis zum 14. Lebensmonat je Elternteil für max. 12 Monate beantragt werden (Alleinerziehende max. 14 Monate). Beide Elternteile gemeinsam haben Anspruch auf höchstens 14 Monate (Basis-) Elterngeld.
Wenn ein Elternteil das Kind, beispielsweise wegen einer schweren Krankheit, nicht betreuen kann, kann die zuständige Stelle das Elterngeld ebenfalls für 14 Monate bewilligen.
Elterngeld Plus:
Statt für einen Lebensmonat (Basis-) Elterngeld in Anspruch zu nehmen, kann für zwei Monate Elterngeld Plus gewählt werden. Beide Eltern gemeinsam haben Anspruch auf höchstens 28 Monate Elterngeld Plus. Für Monate mit Mutterschaftsleistungen kann die Mutter kein Elterngeld Plus beantragen.
Höhe des Elterngeldes:
Das Elterngeld beträgt höchstens 1.800 €. Eltern ohne Einkommen erhalten mindestens 300 €.
Bei Mehrlingsgeburten bekommen Sie für jedes weitere Kind 300 € zusätzlich.
Sie haben Anspruch auf einen monatlichen Geschwisterbonus, solange im Haushalt ein weiteres Kind unter drei Jahren lebt.
Voraussetzungen für den Bezug von Elterngeld sind:
Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland oder halten sich hier gewöhnlich auf.
Ihr Kind lebt bei Ihnen und Sie betreuen es selbst.
Sie arbeiten während des Bezugs von Elterngeld nicht mehr als 30 Stunden pro Woche.
Verfahrensablauf:
Sie müssen das Elterngeld schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Bereits im Antrag müssen Sie festlegen, wer von den beiden Eltern wann das Elterngeld beziehen möchte. Bei gemeinsamer Beantragung müssen beide Eltern unterschreiben.
Ergeben sich während der Bezugsmonate Änderungen (z. B. Erhöhung oder Reduzierung Ihrer wöchentlichen Arbeitszeit), müssen Sie diese der zuständigen Stelle mitteilen.
Fristen:
Sie müssen den Antrag auf Elterngeld spätestens drei Monate nach der Geburt Ihres Kindes einreichen. Nur dann können Sie das Elterngeld rückwirkend für den ganzen Zeitraum erhalten.
Sonstiges:
Das Elterngeld ist steuerfrei. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass es anderen steuerpflichtigen Einkünften zugerechnet wird.
Notwendige Unterlagen
Geburtsurkunde des Kindes im Original
Einkommensnachweis (Lohn- und Gehaltsabrechnungen bei Nichtselbständigen oder Steuerbescheid für den letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum bei Selbständigen)
Bestätigung des Arbeitgebers, falls Sie teilzeitbeschäftigt sind beziehungsweise Erklärung über Ihre Arbeitszeit, falls Sie selbständig sind
Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld
bei Antrag des Elterngeldes für 14 Monate: zusätzlich
Nachweis, dass der andere Elternteil zwei Monate davon in Anspruch nimmt, oder Nachweis, dass Sie alleinerziehend sind, das alleinige Sorgerecht beziehungsweise das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für Ihr Kind haben und der andere Elternteil nicht mit Ihnen und dem Kind in der gleichen Wohnung lebt
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B. eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers über dessen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld